Die Entleerung einer Grundstücksentwässerungsanlage muss bei der Wasserwerke Zwickau GmbH mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin in Auftrag gegeben werden. Als Kunde ist es nicht möglich, das Entsorgungsunternehmen direkt zu beauftragen.
Die Beauftragung kann telefonisch oder über das untenstehende Formular geschehen. Wir benötigen Ihre Kundennummer, die Art und Größe der Anlage und eventuell wichtige Hinweise für das Entsorgungsunternehmen.
HINWEIS: Es wird nur saugfähiger Schlamm und Abwasser aus vollbiologischen Kleinkläranlagen und Sammelgruben entsorgt.
Im Fall einer dringenden Entleerung (Havarie) außerhalb der Geschäftszeiten melden Sie die Entsorgung bitte über unsere Dispatcherzentrale unter 0375 533-533 an.
Reklamationen von Entleerungen (z. B. bei Entleerung einer falschen Kammer oder einer falsch entnommenen Menge) oder die Meldung entstandener Schäden bei der Entleerung sind unverzüglich innerhalb von 5 Werktagen schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen bei der Wasserwerke Zwickau GmbH einzureichen.
Es ist Ihrerseits zwingend sicherzustellen, dass das Entsorgungsunternehmen ungehinderten Zugang zu Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage hat und eine eventuell notwendige Mitbenutzung fremder Grundstücke gewährleistet ist.