Folgende Grundsätze gelten:
- Basis für die Berechnung des Grundpreisentgeltes ist die Anzahl der Wohneinheiten je Verbrauchsstelle.
- Der normale vorübergehende oder dauerhafte Wohnungsleerstand einer Verbrauchsstelle wird wie bisher zur Abrechnung gebracht.
- Kunden können für dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogenem Wohnraum von der Entgeltpflicht des Grundpreises ab der 3. Wohneinheit befreit werden, wenn folgende Kriterien nachweislich, gesamtheitlich erfüllt sind und ein schriftlicher Antrag gestellt wird:
- dauerhafte Kappung und fester Verschluss der Wasserversorgungsleitung zur Wohnung innerhalb der Kundenanlage,
- dauerhafter Ausbau des Wohnungswasserzählers und
- dauerhafter Verschluss des Wohnungsabwassersystems (Hygiene, Geruch).
Änderungen werden jeweils rückwirkend zum 01.01. oder 01.07. des Jahres wirksam, in dem die Anzeige erfolgt ist. Das bedeutet, wird eine Änderung im ersten Halbjahr eines Jahres angezeigt, akzeptieren wir die Änderung ab 01.01. desselben Jahres. Erfolgt die Anzeige der Änderung im zweiten Halbjahr eines Jahres, akzeptieren wir die Änderung ab 01.07. desselben Jahres.
Zudem werden Änderungen ab dem Zeitpunkt genehmigt, in dem uns die nachfolgend aufgeführten Nachweise vorgelegt werden:
- Rechnung des Installateurs oder gleichwertiger Beleg zur Abtrennung der Wasserversorgungsleitung zur Wohnung und dauerhafter Verschluss des Wohnungsabwassersystems sowie
- Ausbaubeleg des Wohnungswasserzählers.
Objekte mit bis zu zwei Wohneinheiten sind von den vorgenannten Regelungen nicht betroffen. Sofern ein solches Objekt komplett leer steht bzw. nicht genutzt wird, beraten wir Sie gern individuell über die Möglichkeiten um Kosten zu reduzieren.
Für das Abrechnungsjahr 2025 akzeptieren wir rückwirkend zum 01.01.2025 rechtlich verbindliche Änderungsanzeigen, wenn uns diese mit den o. g. Nachweisen bis zum 30.09.2025 vorgelegt werden.
Später eingehende Anträge und/oder Nachweise werden frühestens ab 01.07.2025 genehmigt.
Wir behalten uns in Abstimmung mit Ihnen Vor-Ort-Kontrollen in den einzelnen Verbrauchsstellen vor.