Unsere Preise

Die Wasserwerke Zwickau bieten die Dienstleistungen Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Fäkalentsorgung aus einer Hand an. Mit uns haben Sie ein regionales Unternehmen an Ihrer Seite, das mit Kompetenz und Zuverlässigkeit als Ihr Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die detaillierten Preise entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt. In der Vorschau und im Download können Sie sich informieren.

Beispiele für Musterhaushalte

Einfamilienhaus 4 PersonenKosten 2025Kosten 2026Kostenänderung

 

 

 

pro Jahr

pro Monat

TrinkwasserJahresverbrauch: 120 m³

426 €

444 €

17,97 €

1,50 €

SchmutzwasserMenge Trinkwasser = Schmutzwasser

440 €

453 €

12,86 €

1,07 €

NiederschlagswasserBemessungsfläche: 120 m²

96 €

97 €

1,42 €

0,12 €

Gesamtkosten 

962 €

994 €

32,25 €

2,69 €

Mehrfamilienhaus 18 PersonenKosten 2025Kosten 2026Kostenänderung

 

 

 

pro Jahr / Haushalt

pro Monat / Haushalt

Trinkwasser9 Wohneinheiten
Jahresverbrauch: 500 m³

1.697 €

1.797 €

11,06 €

0,92 €

SchmutzwasserMenge Trinkwasser = Schmutzwasser

1.883 €

1.939 €

6,21 €

0,52 €

NiederschlagswasserBemessungsfläche: 250 m²

199 €

202 €

0,33 €

0,03 €

Gesamtkosten 

3.779 €

3.938 €

17,60 €

1,47 €

Rechnerische Kosten pro Wohneinheit* 

420 €

438 €

 

 

* Hierbei handelt es sich um einen rechnerisch ermittelten Wert. Die tatsächlichen Kosten sind abhängig von der Nebenkostenabrechnung.

Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Grundpreises im Trinkwasser und Schmutzwasser ab 01.01.2025

Folgende Grundsätze gelten:

  • Basis für die Berechnung des Grundpreisentgeltes ist die Anzahl der Wohneinheiten je Verbrauchsstelle.
  • Der normale vorübergehende oder dauerhafte Wohnungsleerstand einer Verbrauchsstelle wird wie bisher zur Abrechnung gebracht.
  • Kunden können für dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogenem Wohnraum von der Entgeltpflicht des Grundpreises ab der 3. Wohneinheit befreit werden, wenn folgende Kriterien nachweislich, gesamtheitlich erfüllt sind und ein schriftlicher Antrag gestellt wird:
    • dauerhafte Kappung und fester Verschluss der Wasserversorgungsleitung zur Wohnung innerhalb der Kundenanlage,
    • dauerhafter Ausbau des Wohnungswasserzählers und
    • dauerhafter Verschluss des Wohnungsabwassersystems (Hygiene, Geruch).

Änderungen werden jeweils rückwirkend zum 01.01. oder 01.07. des Jahres wirksam, in dem die Anzeige erfolgt ist. Das bedeutet, wird eine Änderung im ersten Halbjahr eines Jahres angezeigt, akzeptieren wir die Änderung ab 01.01. desselben Jahres. Erfolgt die Anzeige der Änderung im zweiten Halbjahr eines Jahres, akzeptieren wir die Änderung ab 01.07. desselben Jahres.

Zudem werden Änderungen ab dem Zeitpunkt genehmigt, in dem uns die nachfolgend aufgeführten Nachweise vorgelegt werden:

  • Rechnung des Installateurs oder gleichwertiger Beleg zur Abtrennung der Wasserversorgungsleitung zur Wohnung und dauerhafter Verschluss des Wohnungsabwassersystems sowie
  • Ausbaubeleg des Wohnungswasserzählers.

Objekte mit bis zu zwei Wohneinheiten sind von den vorgenannten Regelungen nicht betroffen. Sofern ein solches Objekt komplett leer steht bzw. nicht genutzt wird, beraten wir Sie gern individuell über die Möglichkeiten um Kosten zu reduzieren.

Für das Abrechnungsjahr 2025 akzeptieren wir rückwirkend zum 01.01.2025 rechtlich verbindliche Änderungsanzeigen, wenn uns diese mit den o. g. Nachweisen bis zum 30.09.2025 vorgelegt werden.

Später eingehende Anträge und/oder Nachweise werden frühestens ab 01.07.2025 genehmigt.

Wir behalten uns in Abstimmung mit Ihnen Vor-Ort-Kontrollen in den einzelnen Verbrauchsstellen vor.