Schachtbauwerke, in denen Wasserzähleranlagen der Wasserwerke Zwickau GmbH installiert werden, müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen bestehen auch für den temporären Einbau einer Wasserzähleranlage, z. B. für die Bereitstellung von Bauwasser.
Die Regelungen gelten in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen der Wasserwerke Zwickau GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Es werden außerdem das DVGW-Regelwerk, die einschlägigen, jeweils gültigen DIN-Normen und die geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln als verbindlich erklärt.
Diese Richtlinie wurde für Planungsbüros und Auftragnehmer der Wasserwerke Zwickau GmbH, für Anschlussnehmer und Kunden sowie Installateurunternehmen, die in das Installateurverzeichnis der Wasserwerke Zwickau GmbH eingetragen sind, entwickelt.
Der Standort und die Größe des Wasserzählerschachtes ist mit der Wasserwerke Zwickau GmbH abzustimmen. Dabei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von der Größe der Wasserzähleranlage kommen folgende Wasserzählerschächte zur Anwendung: