Wasserzählerschächte

Hinweise für Planer und Ingenieurbüros

Schachtbauwerke, in denen Wasserzähleranlagen der Wasserwerke Zwickau GmbH installiert werden, müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen bestehen auch für den temporären Einbau einer Wasserzähleranlage, z. B. für die Bereitstellung von Bauwasser.

Die Regelungen gelten in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen der Wasserwerke Zwickau GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Es werden außerdem das DVGW-Regelwerk, die einschlägigen, jeweils gültigen DIN-Normen und die geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln als verbindlich erklärt.

Diese Richtlinie wurde für Planungsbüros und Auftragnehmer der Wasserwerke Zwickau GmbH, für Anschlussnehmer und Kunden sowie Installateurunternehmen, die in das Installateurverzeichnis der Wasserwerke Zwickau GmbH eingetragen sind, entwickelt.

Der Standort und die Größe des Wasserzählerschachtes ist mit der Wasserwerke Zwickau GmbH abzustimmen. Dabei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von der Größe der Wasserzähleranlage kommen folgende Wasserzählerschächte zur Anwendung:

Tabelle

1 Auf Grund der Größe der Wasserzähleranlage (WZ-Anlage) ist ein Einbau in einen Schacht dieser Größe nicht möglich.
2 Mit ausdrücklicher Genehmigung ist eine Reduzierung auf DN 1000 möglich, z. B. auf Grund örtlicher Gegebenheiten.

Ausführung – Allgemeine Anforderungen

Für die Errichtung und Herstellung der Baugrube gelten die Vorgaben der DIN 4124 „Baugruben und Gräben“ und der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften. Der Wasserzählerschacht muss den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere dem DVGW-Arbeitsblatt W 358 „Leitungsschächte“, den einschlägigen DIN-Normen sowie den Vorgaben der Wasserwerke Zwickau GmbH entsprechen. 

  • Ein gefahrloses Begehen des Schachtes muss gewährleistet sein. Die entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  • Der Schacht sollte möglichst außerhalb von Verkehrsflächen angeordnet werden und ist mit einer Abdeckung entsprechend DIN EN 124 zu sichern.
  • Er ist wasserdicht herzustellen und gegen das Eindringen von Schmutz und Frost zu schützen.
  • Die Standsicherheit für betriebliche Anlagen (i. d. R. Schächte für Gartenwasserzähler) ist nachzuweisen, dabei sind ggf. wechselnde Grundwasserstände zu berücksichtigen. 
  • Es dürfen keine Abwasserleitungen durch den Schacht führen.
  • Die Schachtluft darf keine explosiven oder gesundheitsgefährdenden Gase enthalten. Es ist generell für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen.
  • Im Schachtboden ist ein Pumpensumpf vorzusehen, um Kondenswasser bzw. anfallendes Wasser bei Reinigungs- und Montagearbeiten zu sammeln. 
  • Für Wasserzählerschächte aus Fertigteilen muss eine bauaufsichtliche Zulassung vorliegen.
  • Begehbare Schächte müssen mit einer Einstiegshilfe ausgestattet werden, die Leitern bzw. Steigeisen haben die geforderte Trittsicherheit zu gewähren.
  • Der Boden des Schachtunterteiles ist rutschhemmend auszuführen. 
  • Der Wasserzählerschacht ist i. d. R. kostenpflichtig durch den Anschlussnehmer zu errichten und für die Dauer der Nutzung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

  • Hauptsitz
  • Wasserwerke Zwickau GmbH
    Erlmühlenstraße 15
    08066 Zwickau
  • Geprüft
  • TSM-geprüft
  • TSM-geprüft DWA TSM-geprüft DVGW