Wasserzähler

Wasserzähler dienen zur messtechnischen Erfassung der abgegebenen oder der bezogenen Wassermenge. Als Messgerät im geschäftlichen Verkehr muss der Wasserzähler geeicht sein und damit den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes entsprechen.

Wer eicht den Wasserzähler?

Eine vorschriftsgemäße Eichung nach der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) der Zähler können ausschließlich staatlich anerkannte Prüfstellen sowie die Eichbehörde ausführen.

Welche Eichfristen gelten für Wasserzähler?

Die Eichung eines Wasserzählers gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum der Eichung beziehungsweise dem Einbau des Gerätes und endet mit Ablauf der Eichgültigkeit. Bei einem Zähler für Kaltwasser beträgt die Eichgültigkeit jeweils sechs Jahre. Die Frist endet mit Ablauf des Kalenderjahres.

Weshalb ist mein Wasserzähler über die Ersteichung hinaus noch eingebaut?

Die Eichfrist von Wasserzählern kann verlängert werden. Dazu ist es erforderlich, dass eine Stichprobe von Wassermessgeräten aus einer Charge einer sogenannten Stichprobenprüfung unterzogen wird. Dabei werden zufällig ausgewählte Zähler, die gleicher Bauart und Eichung sind, ausgebaut und von einer unabhängigen Prüfstelle hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Messgenauigkeit geprüft. Sofern diese Stichprobenprüfung erfolgreich ist, kann die Eichfrist der Zähler um weitere Jahre verlängert werden. Die Wasserwerke Zwickau GmbH strebt eine Eichfristverlängerung von bis zu sechs Jahren an. Sofern die Zähler die Stichprobenprüfung nicht bestehen, müssen sie bis zum Ablauf der Eichfrist getauscht werden.

Wer wechselt den Wasserzähler?

Messgeräte, deren Eichfrist abläuft, werden durch einen neuen Zähler ausgetauscht. Den Zählertausch führen unsere eigenen Monteure durch. Sie melden sich rechtzeitig vor dem geplanten Wechseltermin schriftlich an.

Was kostet ein Wasserzählerwechsel?

Der turnusmäßige Austausch des Wasserzählers ist für unsere Kunden kostenlos. Jedoch haftet der Kunde für die Beschädigung und/oder das Abhandenkommen der Wassermesseinrichtung soweit ihn Verschulden trifft.

Welche Pflichten hat der Kunde?

Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen des Wasserzählers der Wasserwerke Zwickau GmbH unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, den Wasserzähler vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. Der Kunde ist im Rahmen seines Vertragsverhältnisses verpflichtet, dem Versorgungsunternehmen ungehinderten Zugang zum Wasserzähler zu ermöglichen.

Funktionsweise von Wasserzählern

Je nach Bauweise unterscheiden wir verschiedene physikalische Messprinzipien, beispielsweise mechanische oder elektronische Funktionsweisen. Die Zukunft wird immer stärker vom Einsatz elektronischer Messgeräte bestimmt werden. Die Durchflussmengen werden über ein gut lesbares Display angezeigt.

Flügelradwasserzähler

Flügelradzähler sind in der Regel Mehrstrahlapparate. Das Wasser fließt durch eine Öffnung ein, trifft auf ein Flügelrad und tritt durch eine zweite, höher liegende Öffnung wieder aus. Da das Flügelrad von der dynamischen Wirkung des Wassers angetrieben wird, spricht man auch von Geschwindigkeitszählern. Die Flügelraddrehung wird über Zahnräder so untersetzt, dass auf dem Ziffernblatt die durchgelaufene Wassermenge durch ein Rollenzählwerk, zum Teil ergänzt durch Zeiger, korrekt angezeigt wird.

Foto © ZENNER International GmbH & Co. KG

Flügelradwasserzähler

Ultraschallwasserzähler

Das Wasser fließt durch den Zähler hindurch. Ausgesendete Ultraschallwellen des Messgerätes erfahren durch die Wasserströmung eine Laufzeitveränderung, die von einem Ultraschallempfänger wahrgenommen wird. Aus der Laufzeitänderung lassen sich die Durchflussgeschwindigkeit und damit die Durchflussmenge errechnen.

Foto © Kamstrup Austria GmbH

Ultraschallwasserzähler

Frostschutz für Wasserzähler und Leitungen

In der kalten Jahreszeit können nicht ausreichend geschützte Wasserzähler und frei liegende Wasserleitungen durch Frost beschädigt werden. Doch derartige Schäden kann man vorbeugen.

Diese Vorsichtsmaßnahmen können Sie treffen:

  • Wenig und nicht benutzte Wasserleitungen entleeren und absperren.
  • Türen und Fenster in unbeheizten Räumen sowie Schachtabdeckungen geschlossen halten.
  • Messgerät, Wasserzähleranlage und Leitungen in wärmedämmendes Material einpacken.
  • Isolierung der Wasserleitungen überprüfen und vornehmen.

Sollte der Zähler oder eine Leitung doch einmal eingefroren sein, bitte umgehend den Havariedienst der Wasserwerke Zwickau GmbH kontaktieren, damit der Hauptabsperrschieber geschlossen werden und kein Wasser austreten kann. Falls der Wasserzähler gewechselt werden muss, hat der Hauseigentümer die Kosten zu tragen.

Einbau von elektronischen Ultraschallwasserzählern im Versorgungsgebiet

Die Wasserwerke Zwickau GmbH ersetzt seit dem Jahr 2024 schrittweise im Rahmen des turnusmäßigen Wasserzählerwechsels die bisher eingesetzten mechanischen Flügelradzähler durch Ultraschallwasserzähler mit Funksignal.

Aktuell werden die Ultraschallwasserzähler MULTICAL® 21 und flowIQ® 2200 der Firma Kamstrup installiert.

MULTICAL® 21

© Kamstrup Austria GmbH

flowIQ® 2200

flowIQ® 2200
flowIQ® 2200

© Kamstrup Austria GmbH

Funktionsweise

Bei den von uns verbauten elektronischen Wasserzählern erfolgt die Messung per Ultraschall. Bei diesem Messverfahren werden von ein oder zwei Messköpfen Ultraschallsignale ausgesendet. Die durchfließende Wassermenge wird in einem elektronischen Rechenwerk erfasst. Die Dauer der Ultraschallübertragung hängt von der Strömungsgeschwindigkeit ab. Es werden lediglich die Zählerstände zu einem Ablesezeitpunkt erfasst, um z. B. die Zählerstande für die Jahresverbrauchsabrechnung zu ermitteln.

Vorteile

Elektronische Ultraschallwasserzähler bieten aufgrund ihres Messprinzips und ihrer Bauart eine Reihe von Vorteilen gegenüber mechanischen Wasserzählern.

Unser Kundenservice wird erhöht durch:

  • Höhere Messgenauigkeit, da selbst geringe Durchflussmengen erfasst werden.
  • Höhere Widerstandsfähigkeit gegen Verschleiß, da keine mechanischen Messelemente verbaut sind, sodass die Lebensdauer des Zählers verlängert wird.
  • Hohe und zuverlässige Genauigkeit während seiner gesamten Lebensdauer.
  • Optimierte Ablesung durch Fernauslesung des Zählerstandes, sodass die Selbstablesung für den Kunden entfällt.
  • Intelligente Alarme, die frühzeitig über Leckagen und Rohrbrüche informieren.
  • Reduzierung von Rechnungskorrekturen durch falsche und geschätzte Zählerstände.
  • Stärkung der Nachhaltigkeitsbestrebungen der Wasserwerke Zwickau GmbH durch längere Lebensdauer von bis zu 12 Jahren sowie geringe Umweltbelastung und hohe Recyclingfähigkeit der Werkstoffe, wenn der Zähler außer Betrieb genommen wird.

 

Fehlermeldungen

Der elektronische Wasserzähler zeigt folgende Meldungen (Infocodes und Alarme) im Display an:

Infocode blink im DisplayBedeutung
LEAKDer Zähler ist während der letzten 24 Stunden keine Stunde lang durchgehend ohne Durchfluss gewesen. Dies kann ein Zeichen eines undichten Wasserhahns oder laufenden Toilettenspülkastens sein.
BURSTDer Wasserverbrauch ist für eine halbe Stunde auf einem konstant hohen Niveau geblieben, was auf einen Rohrbruch hindeutet.
TAMPERBetrugsversuch
DRYDer Zähler ist nicht wassergefüllt. In diesem Fall wird nichts gemessen.
REVERSEDas Wasser fließt in die falsche Richtung.
RADIO OFF blinkDer Zähler befindet sich immer noch in der Transporteinstellung. Der eingebaute Funksender ist ausgeschaltet. Der Sender schaltet automatisch ein, wenn der erste Liter Wasser durch den Zähler gelaufen ist.
RADIO OFFRADIO OFF leuchtet dauerhaft. Der Funk ist dauerhaft ausgeschaltet.

Die Infocodes LEAK, BURST, DRY und REVERSE schalten sich automatisch aus, wenn die Bedingungen für das Aktivieren nicht mehr bestehen.

 

Wir empfehlen, den Wasserzähler in regelmäßigen Abständen auf eine etwaige Fehlermeldung zu überprüfen, um einen unnötigen Wasserverlust und damit verbunden hohe Kosten zu vermeiden. Etwaige für den Kunden daraus resultierende Wasserverluste sowie Begleitschäden können so minimiert werden. 

Display-Anzeige

Datenübertragung und Datensicherheit

Die Datenübertragung selbst erfolgt verschlüsselt. Sie entspricht dem Stand der Technik und erfüllt die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Sendeleistung der elektronischen Wasserzähler ist deutlich geringer als die der meisten Geräte (Smart TV, Mobilfunktelefone etc.), die sich in einem Haushalt befinden.

Die Zählerstände werden von uns im Vorbeifahren (Drive-by-Verfahren) mit einer speziellen Auslesetechnik erfasst. Dies erfolgt in der Regel einmal jährlich.

Die elektronischen Wasserzähler verfügen über einen Datenspeicher, der die Zählerstände im Messgerät in bestimmten Abständen speichert. Eine externe Stromversorgung ist nicht erforderlich, da die Zähler mit einer eingebauten Batterie mit einer Lebensdauer von bis zu 16 Jahren ausgestattet sind.

Die von uns eingebauten Zähler erfüllen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es werden unter Beachtung des Datenschutzes nur abrechnungsrelevante Daten erfasst, die nicht personenbezogen sind. Die Kundendaten werden zur Durchführung des Versorgungsvertrages nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt (Datenschutzbestimmungen).

Widerspruchsmöglichkeit

Dem Einbau eines elektronischen Wasserzählers kann nicht widersprochen werden. Ein Wasserversorgungsunternehmen kann nach den Regelungen der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) § 18 Absatz 2 über die Art, Zahl sowie über Größe und Anbringungsort der Messeinrichtung entscheiden.

Eichfrist und Eichfristverlängerung

Alle von uns verbauten Wasserzähler sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen geeicht. Die Eichfrist beträgt für Kaltwasserzähler sechs Jahre.

Trotz erhöhter Anschaffungskosten haben die elektronischen Wasserzähler durch ein erfolgreich absolviertes Stichprobenverfahren die Möglichkeit eine Verlängerung der Eichfrist zu erhalten. Das erspart unseren Kunden Zeit, die durch den Termin eines Zählerwechsels entsteht. Für uns als Unternehmen werden Ressourcen geschont, der Personalaufwand für den Zählerwechsel und die Abrechnung reduziert.

So haben wir bereits im Jahr 2025 ein Stichprobenverfahren erfolgreich absolviert. Im Ergebnis dessen wurden unsere Wasserzähler über die ursprüngliche Eichfrist hinaus für funktionstüchtig erklärt. Beim zuständigen Eichamt wurde die Verlängerung beantragt und bewilligt und damit können unsere Wasserzähler weitere sechs Jahre in Betrieb bleiben. Die offizielle Genehmigung durch das Eichamt kann auf Anfrage eingesehen werden.