Vermietung eines Standrohrs

Die Wasserwerke Zwickau vermieten Standrohre zur Nutzung für Bauvorhaben oder für Veranstaltungen.

Text - Mietvertrag

Grundlage für die Nutzung eines Standrohrs bildet der Mietvertrag. Im Mietvertrag sind alle Rechte und Pflichten des Mieters sowie die Gebühren und die Kaution geregelt.

Die Hinweise der Merkblätter „Hygieneregelungen für die Bau-Wasserversorgung” bzw. „Hygieneregelungen für die Wasserversorgung auf Volksfesten und anderen Freiluftveranstaltungen” sind zu beachten.

Bitte informieren Sie sich auch zum Datenschutz.

Vier Spalten Standrohr

Ablauf Standrohrvermietung

Ablauf Standrohrvermietung

1. Termin buchen

1. Termin buchen

Termin

Fragen Sie telefonisch unter 0375 533-171 oder per E-Mail unter einkauf@ wasserwerke-zwickau.de nach einem Termin.

Diese Informationen benötigen wir von Ihnen:

  • Zeitraum
  • Einsatzort
  • Zweck des Einsatzes
  • Art des benötigten Standrohrs
2. Kaution überweisen

2. Kaution überweisen

Kaution

Überweisen Sie den Kautionsbetrag von 500 EUR.

Kontodaten

HypoVereinsbank AG Zwickau
IBAN DE23 8702 0088 0009 2191 96
BIC HYVEDEMM44

3. Vertrag ausfüllen

3. Vertrag ausfüllen

Vertrag

Füllen Sie den Vertrag zur Standrohrvermietung digital aus und senden Sie diesen per E-Mail an einkauf@ wasserwerke-zwickau.de.

Die Unterschriften erfolgen bei Abholung des Standrohrs.

4. Standrohrzähler abholen

4. Standrohrzähler abholen

Standrohrzähler

Die Abholung erfolgt im Lager der Wasserwerke Zwickau GmbH, Erlmühlenstraße 15, 08066 Zwickau.

Standrohrausgabe nach Termin: Dienstag und Donnerstag

Standrohrrückgabe nach Termin: Montag bis Freitag

Hinweise

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit des gewünschten Standrohrs.

Das Standrohr kann nicht reserviert oder vorgehalten werden.

Wir bitten um eine Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Kautionseingang.

Zählerstandsmeldung: Sollten Sie das Standrohr länger als 3 Monate nutzen, bitten wir darum, uns vierteljährlich den aktuellen Zählerstand mitzuteilen.

Wichtige Informationen und Fragen zur Standrohrvermietung

In welchem Gebiet kann ein Standrohr unter Voraussetzung eines vorhandenen Hydranten genutzt werden?

Eine Karte unseres Versorgungsgebietes finden Sie hier.

Welche Arten von Standrohren werden vermietet?

Es werden

  • Standrohre für Oberflurhydranten oder
  • Standrohre für Unterflurhydranten

verliehen.

Für welchen Einsatzzweck stehen Standrohre zur Verfügung?

Standrohre stehen zur

  • Bau-Wasserversorgung oder
  • Wasserversorgung auf Volksfesten und anderen Freiluftveranstaltungen

zur Verfügung.

Besteht die Möglichkeit ein Standrohr auf- und abbauen zu lassen?

Ja. Wenn Sie das Standrohr nicht selbst auf- und abbauen können, besteht die Möglichkeit, die Lieferung und Inbetriebnahme sowie Abholung und Abbau am gewünschten Standort gemäß unseren Dienstleistungspreisen durchführen zu lassen. Bitte setzen Sie uns dazu in Kenntnis.

Welche Kosten entstehen für die Standrohrvermietung?

Anlage 2 zum Vertrag über die Trinkwasserversorgung mittels Hydranten


Trinkwassermengen- und Abwassermengenpreise gemäß gültigem Preisblatt der Wasserwerke Zwickau GmbH

LeistungNettopreisBruttopreis
Mengenpreis für die Trinkwasserlieferung

2,02 EUR/m³

2,16 EUR/m³

Mengenpreis für die Ableitung und Behandlung von Schmutzwasser

2,03 EUR/m³

2,42 EUR/m³

Entgelte gemäß dem gültigen Dienstleistungsverzeichnis der Wasserwerke Zwickau GmbH

LeistungLV-Nr.NettopreisBruttopreis
Öffnen eines Anschlusses mit Anfahrt1005

55,70 EUR/St.

59,60 EUR/St.

Schließen eines Anschlusses mit Anfahrt1007

55,70 EUR/St.

59,60 EUR/St.

Öffnen eines Anschlusses ohne Anfahrt1006

31,43 EUR/St.

33,63 EUR/ St.

Schließen eines Anschlusses ohne Anfahrt1008

31,43 EUR/St.

33,63 EUR/ St.

Öffnen oder Schließen eines Anschlusses mit Anfahrt außerhalb der Arbeitszeit1009

71,41 EUR/St.

76,41 EUR/St.

Vermietung von Standrohrzählern1016

1,77 EUR/Tag

1,89 EUR/Tag

Kaution für Vermietung Standrohrzähler1017

500,00 EUR

500,00 EUR