Als entsorgungspflichtiges Unternehmen sind die Wasserwerke Zwickau angehalten, anfallende Kosten für die Beseitigung und Behandlung aller Abwässer spartenbezogen und verursachergerecht aufzuteilen. Daher werden unterschiedliche Entgelte für die verschiedenen Entsorgungsarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) berechnet.
Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zu dem Thema Niederschlagswasser.
Wasser, das in Form von Niederschlägen (Regen, Schnee, Hagel etc.) aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen in die öffentliche Abwasserleitung abfließt, nennt man Niederschlagswasser.
Was ist Voraussetzung für die Berechnung von Niederschlagswasser?
Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser wird in einen öffentlichen Kanal eingeleitet, unabhängig davon, ob dieser in einem Vorfluter (Bach, Fluss, Teich etc.) oder einer zentralen Kläranlage endet.
Das Formular „Selbstauskunft Niederschlagswasser“ ist Grundlage für die Erfassung der Daten des Grundstückes. Dabei müssen nicht alle Felder des Bogens zutreffen und ausgefüllt werden. Der Grundstückseigentümer muss den Bogen ausgefüllt an die Wasserwerke Zwickau zurücksenden.
Besteht eine Pflicht, Flächenänderungen zu melden?
Der Grundstückseigentümer als Vertragspartner ist grundsätzlich durch die schriftliche „Selbstauskunft Niederschlagswasser“ verpflichtet, den Wasserwerken Zwickau berechnungswirksame Änderungen der Bemessungsflächen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für die erstmalige Einleitung nach Neuanschluss an das öffentliche Abwassersystem.
Die Anzeige sollte spätestens vier Wochen nach Eintritt der vorgenommenen Änderungen erfolgen.
Welche Flächen werden berechnet?
Die bebaute Fläche einschließlich Dachüberstand und alle versiegelten Flächen, die in den Kanal entwässern, werden berechnet.
Flächen, Wege und Zufahrten von denen kein Niederschlagswasser in einen Kanal gelangen kann und Niederschlagswasser, das z. B. im Grundstück versickert, sind berechnungsfrei.
Wie wird Niederschlagswasser berechnet?
Die Berechnung des jährlichen Niederschlagswasserentgeltes erfolgt durch Multiplikation der anrechenbaren Bemessungsfläche mit dem spezifischen Preis je Quadratmeter. Maßgeblich für die Bestimmung der anrechenbaren Bemessungsfläche ist die Beschaffenheit und die Materialdurchlässigkeit der versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen.
Kann ich die Kosten für Niederschlagswasser beeinflussen?
Ja, durch die Beendigung der Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers der zu entwässernden Flächen in den öffentlichen Kanal lassen sich Kosten sparen, z. B. durch Einleitung des Niederschlagswassers in eine Zisterne ohne Anschluss an einen öffentlichen Kanal oder durch Versickerung auf dem eigenen Grundstück, wenn es die Voraussetzungen dafür besitzt. Nachbargrundstücke dürfen durch eigene Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
Wie werden versiegelte Flächen für die Berechnung klassifiziert?
Versiegelte Flächen des Grundstücks mit direkter und/oder indirekter Entwässerung in einen öffentlichen Kanal ohne Speicherung
Versiegelungsart
Faktor
Dachflächen
Dachflächen ohne Begrünung
1,0
Dachflächen mit extensiver Begrünung1
0,5
Dachflächen mit intensiver Begrünung2
0,0
1Bei extensiv begrünten Dachflächen hat die Begrünung einen dünnschichtigen Bodenaufbau und erfordert ein Minimum an Pflege. Der Bewuchs besteht aus Moos, Gras, Kräutern, Stauden und Gehölzen.
2Bei intensiv begrünten Dachflächen wird das Dach zum Wohngarten. Eine ständige Pflege und Wartung der Anlage ist erforderlich. Der Bewuchs besteht aus Rasen, Stauden, Gehölzen und Bäumen.
Künstlich befestigte Flächen werden entsprechend den verwendeten Oberflächenmaterialien wie folgt klassifiziert
Versiegelungsart
Faktor
Wege- und Terrassenflächen
Fugenlose Asphalt- und Betonflächen, Platten- oder Pflastersteine mit gebundenen Fugen
1,0
Verbundsteinpflaster oder Platten- und Pflastersteine, Materialien mit ungebundenen Sand- oder Rasenfugen
0,5
Belag aus Rasengittersteinen, Kies-/ Splittflächen, Rasen / Schotterrasen
0,0
Beispielrechnung
Beispielfläche
Versiegelungsart
Faktor
Beispielrechnung
Grundstückseinfahrt
Belag aus Rasengittersteinen; Versickerung auf Grundstück
0,0
30 m² x 0,0 = 0 m²
keine Berechnung der Fläche
Garage
Dachfläche mit extensiver Begrünung; Anschluss an öffentlichen Kanal
0,5
24 m² x 0,5 = 12 m²
Berechnung von 50 % der angeschlossenen Fläche
Terrasse
Pflasterstein- oder Plattensteinbelag mit verdichteten zement- oder bitumengebundenen Fugen; Anschluss an öffentlichen Kanal
1,0
25 m² x 1,0 = 25 m²
Berechnung von 100 % der angeschlossenen Fläche
Wohnhaus
Dachfläche Nordseite ohne Begrünung; Anschluss an öffentlichen Kanal
1,0
40 m² x 1,0 = 40 m²
Berechnung von 100 % der angeschlossenen Fläche
Wohnhaus
Dachfläche Südseite ohne Begrünung; Anschluss an Zisterne ohne Überlauf in öffentlichen Kanal zur Gartenbewässerung
0,0
40 m² x 0,0 = 0 m²
keine Berechnung der Fläche
Gehweg
Pflasterstein- oder Plattensteinbelag mit Rasenfugen, kies- oder splittgefüllten Fugen; Versickerung auf Grundstück
0,0
8 m² x 0,0 = 0 m²
keine Berechnung der Fläche
Gartenhaus
Dachfläche ohne Begrünung; Anschluss an Regenfass ohne Überlauf in öffentlichen Kanal zur Gartenbewässerung
0,0
4 m² x 0,0 = 0 m²
keine Berechnung der Fläche
Bemessungsfläche gesamt
77 m²
Der Preis je Quadratmeter wird dem Preisblatt der Wasserwerke entsprechend berechnet, wobei die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen ist.