Neuanschlüsse für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

Verfahrensweise und einzureichende Unterlagen für den Erst- oder Wiederanschluss von Gebäuden und/oder Grundstücken

Bauvoranfrage/Stellungnahme zur Ver- und/oder Entsorgung

Ihre unverbindliche Anfrage zur Ver- und/oder Entsorgung inkl. Löschwasserbereitstellung richten Sie bitte schriftlich an die Wasserwerke Zwickau GmbH, Bereich Technisches Management, Erlmühlenstraße 15, 08066 Zwickau oder per E-Mail an kundenbetreuung@ wasserwerke-zwickau.de.

Wichtige Angaben, die zur Bearbeitung benötigt werden, sind: Ausführungsort, Straße, Flurstücksnummer sowie Name des Grundstückseigentürmers.

Antrag

Den erforderlichen Antrag zur Ver- und Entsorgung finden Sie unter Formulare oder Sie erhalten ihn auf Anfrage zugesendet.

Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständig ausgefüllter Antrag inkl. aller notwendigen Anlagen bearbeitet werden kann. 

Anlagen zum Antrag auf Trinkwasserversorgung: 

  • Flurkarte (Maßstab 1:1000) mit folgenden Angaben:
    • Ort, Straßenbezeichnung, Hausnummer
    • Flurstücksnummer
    • Eintragung der Grundstücksbebauung
    • Lage des Hausanschlusses Trinkwasser mit Wasserzählerstandort 


Anlagen zum Antrag auf Abwasserbeseitigung: 

  • Flurkarte (Maßstab 1:1000) mit folgenden Angaben:
    • Ort, Straßenbezeichnung, Hausnummer
    • Flurstücksnummer
    • Eintragung der Grundstücksbebauung 
  • Entwässerungsplan (Maßstab 1:100) mit Standort erforderlicher Vorbehandlungsanlagen und Leitungsverlauf bis zur Grundstücksgrenze 


Die Wasserwerke Zwickau GmbH kann weitere Unterlagen anfordern, wenn diese zur Beurteilung des Trinkwasser-Hausanschlusses, des Abwasser-Anschlusskanals und der Grundstücksentwässerungsanlage erforderlich sind. 

Vor-Ort-Termin

Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Zu diesem Termin werden alle vorgangsrelevanten Positionen mit Ihnen bzw. einer durch Sie bevollmächtigten Person besprochen.

Auftragsunterlagen

Auf Grundlage des Vor-Ort-Termins und unter Beachtung aller erforderlichen technischen und behördlichen Vorgaben werden Ihre Auftragsunterlagen inkl. der Kostenvoranschlag erstellt und Ihnen in Papierform zugestellt. Ein Exemplar ist bestätigt und vervollständigt an die Wasserwerke Zwickau GmbH zurückzusenden. 

Beauftragung

Nach Erhalt Ihrer bestätigten Auftragsunterlagen wird durch die Wasserwerke Zwickau GmbH ein zugelassenes Fachunternehmen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Mit dieser Beauftragung werden ebenfalls die erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. Straßensondernutzung, verkehrsrechtliche Anordnung) durch die Wasserwerke Zwickau GmbH bzw. dem Bauunternehmen beantragt. Über die Beauftragung erhalten Sie eine schriftliche Information.

Bauausführung

Nach Vorliegen aller notwendigen behördlichen Genehmigungen wird sich das zur Bauausführung beauftragte Unternehmen mit Ihnen in Verbindung setzen und den genauen Ausführungszeitpunkt abstimmen. Die Bauausführung erfolgt im Bereich Trinkwasser von der Hausanschlussleitung bis einschließlich Wasser­zähler­anlage.

Inbetriebnahme

Nach erfolgter Bauausführung der Trinkwasser-Hausanschlussleitung informieren Sie uns bitte zur Inbetriebnahme des Anschlusses. Das erforderliche Formular wird Ihnen bereits mit den Auftragsunterlagen übergeben. Der Fachbereich Trinkwasser wird sich terminlich mit Ihnen abstimmen und zum gewünschten Termin den Zählereinbau mit Inbetriebnahme der Hausanschlussleitung durchführen.

Vertrag zur Ver- und Entsorgung

Nach erfolgter Inbetriebnahme des Hausanschlusses mit Zählereinbau erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung zur Belieferung mit Trinkwasser und ggf. zur Entsorgung von Abwasser zugesendet.

Rechnung

Die Bauabnahme sowie die Prüfung des ausgeführten Bauumfangs erfolgt durch die Wasserwerke Zwickau GmbH. Die Rechnung für die Bauleistung erhalten Sie nach dem tatsächlich ausgeführten Umfang. Etwaige Abweichungen zum Kostenvoranschlag werden dabei beachtet und eingerechnet.

Tipps für Bauherren

Abwasserkontroll-/Revisionsschacht

Ein Revisionsschacht ist eine Anlage zur Überprüfung des Anschlusskanals und der Grundstücksentwässerungsanlage. Revisionsschächte werden, sofern sie erforderlich sind, auf dem anzuschließenden Grundstück an der Grenze zur öffentlichen Straße errichtet, bis zur Oberkante des Geländes hochgezogen und mit DIN-gerechten Abdeckungen versehen. Der Schacht ist Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage und daher vom Benutzer/dem Grundstückseigentümer zu errichten und zu unterhalten. 

Die Errichtung eines Abwasserkontrollschachtes/Revisionsschachtes ist nicht verpflichtend, wird aber dringend von der Wasserwerke Zwickau GmbH empfohlen, um einen Zugang zum Hausanschlusskanal zu haben. Dieser ermöglicht eine leichtere und kostengünstigere Instandhaltung des Hausanschlusses und der Grundstücksentwässerungsanlage.

Bauwassernutzung

Sie benötigen während Ihres Neubaus eine Bauwasserversorgung?

Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt „Temporärer Netzanschluss zur Bauwassernutzung“ unter Flyer und Infoblätter.

Eigenleistung

Mit der Erbringung von Eigenleistungen können Sie bei der Neuverlegung von Trinkwasser-Hausanschlussleitungen die Kostenhöhe beeinflussen. Es besteht die Möglichkeit, Tiefbauleistungen auf nichtöffentlichen Flächen selbst zu erbringen. Entsprechende Vorgaben für den Tiefbau, zur Unfallverhütung sowie die technischen und terminlichen Vorgaben des beauftragten Unternehmens sind durch den Bauherren zwingend einzuhalten. Details können Sie mit unseren Mitarbeitern beim Vor-Ort-Termin abstimmen.


Auszug aus der DIN 4124 

Baugruben- und Gräben dürfen bis zu einer Tiefe von 1,25 m ohne einen senkrechten Verbau hergestellt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Wände bei nichtbindigen, weichen Böden sind nicht steiler als 1:10.
  • Die Wände bei steifen, bindigen Böden sind nicht steiler als 1:2.
  • Fahrzeuge bis 12 t Gesamtgewicht haben einen Abstand von mindestens 1,00 m einzuhalten.
  • Fahrzeuge von 12 t bis 40 t Gesamtgewicht haben einen Abstand von mindestens 2,00 m einzuhalten.
  • Es dürfen weder Gebäude noch vorhandene Leitungen und/oder andere bauliche Anlagen gefährdet werden.
  • Bei steifen, bindigen Böden ist zudem eine Herstellung bis 1,75 m ohne senkrechten Verbau gestattet, sofern der Bereich, welcher über der Grabensohle von 1,25 m liegt, im Winkel von mindestens 45° geböscht wird. Die restlichen Anforderungen für die Herstellung ohne Verbau gelten hier ebenfalls.
  • Die Grabenbreite sollte bis 0,70 m betragen.
  • Am oberen Rand ist beidseitig ein mindestens 0,60 m breiter Schutzstreifen freizuhalten.
     
≥ 0,60 m t ≤ 1,25 m b

Eigenwasserversorgung

Bei einer Eigenwasserversorgungsanlage wird Wasser aus einem Reservoir in ein Leitungsnetz gepumpt. Dieses Reservoir kann ein Brunnen, ein Gewässer oder auch eine Zisterne zur Sammlung von Niederschlagswasser sein.

Verbindungen von Nichttrinkwasseranlagen mit Trinkwasseranlagen sind unzulässig! Auch Verbindungen über Absperrorgane, Rückschlagklappen oder Rohrtrenner sind unzulässig, da sie keine sichere Systemtrennung bewirken.

Nachspeisungen von Trinkwasser in Nichttrinkwasseranlagen sind nur über einen freien Auslauf möglich. Lassen Sie sich bitte bei der Installation und Nutzung von einem zugelassenen Installateur beraten. In unserem Installateurverzeichnis finden Sie einen geeigneten Installationsfachbetrieb.

Sollte durch die Nutzung einer Eigenwassernutzungsanlage ein Schmutzwasseranteil in die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet werden, so wird dafür ein Entgelt für die Ableitung und ggf. die Behandlung laut Preisblatt der Wasserwerke Zwickau GmbH erhoben. Dieser Sachverhalt unterliegt gemäß unseren Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der selbstständigen und unverzüglichen Anzeigepflicht des Benutzers / Grundstückseigentümers.

Wasserfilter

Wasserfilter sollten grundsätzlich in Fließrichtung unmittelbar hinter dem Wasserzähler innerhalb der Hausinstallation eingebaut werden. Ein Filter ist nicht Bestandteil einer Trinkwasser-Hausanschlussleitung. Eine regelmäßige Wartung ist durch den Benutzer / dem Grundstückseigentümer zu veranlassen.


  • Hauptsitz
  • Wasserwerke Zwickau GmbH
    Erlmühlenstraße 15
    08066 Zwickau
  • Geprüft
  • TSM-geprüft
  • TSM-geprüft DWA TSM-geprüft DVGW