Grundstücksentwässerungsanlagen

Grundstücke, die nicht zentral an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen sind, verfügen z. B. über eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Sammelgrube.

Vollbiologische Kleinkläranlagen

Vollbiologische Kleinkläranlagen kommen dort zum Einsatz, wo eine zentrale Entsorgung von Abwasser über die Kanalisation nicht möglich ist, z. B. in ländlichen Gebieten mit dünner Besiedlung.

Diese Anlagen können täglich bis zu 8 m³ Abwasser aufbereiten. Das geklärte Wasser wird in lokale Gewässer oder in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet.

Die Kleinkläranlagen müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein bzw. eine Konformitätserklärung besitzen.

Mögliche Anlagenarten

Belebungsverfahren, auch mit Festbett

Beim Belebungsverfahren (auch: Durchlauf-Belebungsverfahren) wird das vorgereinigte Abwasser in ein sog. Belebungsbecken mit frei suspendierten Mikroorganismen (Belebtschlamm) geleitet und dort mit Sauerstoff versorgt. Der Sauerstoff wird über eine zusätzliche Belüftungseinrichtung (Gebläse und Belüfter) in feinen Blasen in das Becken eingetragen. In der Nachklärung werden gereinigtes Abwasser und Schlamm voneinander getrennt. Da kleine Belebungsanlagen sehr empfindlich gegenüber Schwankungen der Abwassermenge und Schmutzfracht sind, kann ein sogenannte Festbett aus Kunststoffkörpern in das Belebungsbecken eingebracht werden, um einen Teil des Belebtschlammes fest im Becken zu halten. Diese Kunststoffkörper können als feste Packung oder als frei suspendierte Schwebekörper eingebracht werden.

Aufstau-Belebungsverfahren (SBR), auch mit Festbett

Beim Aufstau-Belebungsverfahren finden die Verfahrensschritte „Abwasserreinigung“ und „Trennen von Schlamm und gereinigtem Wasser“ zeitlich versetzt in einem Becken statt. Das Abwasser wird nicht kontinuierlich, sondern schwallweise gereinigt und ebenso abgeleitet. Der Vorteil ist, dass diese Anlagen weitgehend unempfindlich gegenüber Schwankungen von Abwasseranfall und Schmutzfracht sind. Der Nachteil ist die kompliziertere Steuerung im Vergleich zu Belebungsanlagen im Durchlaufverfahren.

Wirbel-Schwebebett-Biofilm (WSB)

Bei dieser Technologie kommen freischwebende Aufwuchskörper in der Belebung zum Einsatz. Auf diesen siedeln sich Mikroorganismen in Form eines Biofilms an. Diese Mikroorganismen bauen die Schadstoffe unter wechselseitigem Sauerstoffeintrag ab.

Tropfkörperverfahren

Das Abwasser wird nach der Vorreinigung über einer Packung aus Schlackesteinen oder Kunststoffkörpern verrieselt, auf welchen die Mikroorganismen zur Abwasserreinigung siedeln (sog. „biologischer Rasen“). Luft streicht im Gegenstrom zum Abwasser durch den Schlacke- bzw. Kunststoffkörper und versorgt die Mikroorganismen mit Sauerstoff. In einer Nachklärung wird der Schlamm, der beim Durchfließen mitgerissen wird, abgetrennt.

Scheibentauchkörper

Das vorgereinigte Abwasser wird in einen Behälter gefördert, in dem ein langsam drehendes Rad mit parallel angeordneten Kunststoffscheiben ins Abwasser eintaucht. Auf den Kunststoffscheiben siedeln die Mikroorganismen zur Abwasserreinigung. Beim Eintauchen werden diese mit Abwasser bespült. Beim Auftauchen werden sie mit Sauerstoff versorgt. Der von den Kunststoffrädern gelegentlich abfallende biologische Rasen wird in einer Nachklärung vom gereinigten Abwasser getrennt.

Pflanzenkläranlage

Vorgeklärtes Abwasser wird schwallartig in ein Schilfbeet eingebracht. Die Wurzeln der Schilfpflanzen sorgen für eine Durchlüftung des Kiesbeetes und bieten Lebensraum für Mikroorganismen, die die Schmutzstoffe abbauen. Es gibt verschiedene Bauarten von Schilfbeeten. Pflanzenkläranlagen funktionieren langfristig nur bei guter Planung, sorgfältiger Materialauswahl und fachgerechtem Bau. Der Platzbedarf ist hoch und liegt bei 3 bis 5 m² pro Einwohner.

Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb

Betrieb und Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen müssen entsprechend der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. nach den Herstellervorgaben erfolgen.

Die Betreiber dieser Anlagen sind zu regelmäßigen monatlichen Sichtkontrollen und zur Führung eines Betriebsbuches verpflichtet. Neben diesen Eigenkontrollen müssen regelmäßige Wartungen durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Dazu ist ein Wartungsvertrag mit einem solchen Unternehmen abzuschließen. Fachbetriebe sind Wartungsunternehmen, die über ein gültiges Zertifikat der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) verfügen und in deren Zertifizierungsverzeichnis veröffentlicht sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DWA-Landesverbandes Sachsen/Thüringen.

Unmittelbar nach erfolgter Wartung sind die Wartungsprotokolle in elektronischer Form an den Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau zu übersenden. Die entsprechenden Handhabungshinweise finden Sie auf dessen Homepage.

Das gehört nicht in die Kleinkläranlage:

Lacke, Farben, scharfe Reinigungsmittel, Spiritus, Kondensat aus Heizungsanlagen, Schwimmbad-Abwasser

Lacke, Farben, scharfe Reinigungsmittel, Spiritus, Kondensat aus Heizungsanlagen oder Schwimmbad-Abwasser sollten auf keinen Fall in die Kleinkläranlage gelangen!

Feststoffe wie Wattestäbchen, Hygieneartikel oder Folien

Feststoffe wie Wattestäbchen, Hygieneartikel oder Folien können die Anlage verstopfen und die Reinigungsleistung beeinträchtigen.

Desinfektionsmittel, Hygienespüler, Chlorreiniger

Verzichten Sie auf die Verwendung von Desinfektionsmitteln, Hygienespülern und Chlorreinigern. Desinfektionsmittel sind dafür gedacht, Bakterien und andere Mikroorganismen abzutöten. Genau das können Sie in der Kleinkläranlage natürlich nicht gebrauchen.

Toilettensteine, starke Badezusätze, Weichspüler, Haarfärbemittel

Toilettensteine, starke Badezusätze (z. B. Erkältungsbad), Weichspüler und Haarfärbemittel belasten die Mikroorganismen in der Kläranlage. Verwenden Sie diese deshalb nur sparsam bzw. bestenfalls gar nicht.

Rohrreiniger

Verwenden Sie, wenn möglich, keine chemischen Rohrreiniger. In den meisten Fällen lassen sich Abflüsse mechanisch reinigen.

Fette und Öle

Fette und Öle (z. B. aus der Fritteuse) haben nichts im Abwasser verloren. Entsorgen Sie diese über den Hausmüll.
Tipp: Wischen Sie Fett aus der Pfanne mit Küchenpapier aus und entsorgen Sie es über den Hausmüll.

Medikamente

Medikamente nie über den Abfluss entsorgen! Das gilt generell und natürlich auch für den Betrieb von Kleinkläranlagen. Bestimmte Medikamente, wie z. B. Blutverdünner oder starke Krebsmedikamente, schaden den Bakterien in der Kläranlage, selbst, wenn sie über den Urin abgegeben werden. Informieren Sie Ihren Wartungstechniker, wenn Sie solche Medikamente über längere Zeit nehmen müssen.

Speisereste

Entsorgen Sie keine Speisereste über die Kläranlage. Diese verursachen den Abwasserbakterien unnötig Arbeit. Zudem können sie Teile der Anlage verstopfen und ziehen außerdem womöglich Ratten an. Speisereste können kompostiert oder über die Bio- und über die Restmülltonne entsorgt werden.

Sparsamer Umgang mit Spül- und Waschmitteln

Dosieren Sie Reinigungsmittel so sparsam wie möglich. Meist braucht man für eine gute Reinigungsleistung weniger Spül- und Waschmittel als angegeben. Probieren Sie aus, welche Menge ausreicht, um gute Ergebnisse zu erzielen. 

Ablusslose Sammelgruben

Eine abflusslose Grube ist eine Sammelgrube in der sämt­liches Schmutzwasser gesammelt wird, ohne es weiter zu behandeln. Der Inhalt der Grube wird mit Hilfe eines Saugwagens abgefahren. Eine abflusslose Sammelgrube ist Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage und somit dem Grundstückseigentümer zuzuordnen.

Die jährliche mobile Entsorgungsmenge muss bei einer Plausibilitätsprüfung der jährlichen Bezugsmenge „Trinkwasser“ entsprechen. Differenzen zwischen Entsorgungs- und Bezugsmenge „Trinkwasser“ sind der Wasserwerke Zwickau GmbH durch den Nutzer/Betreiber plausibel nachzuweisen.

Es gelten:

  • die Abwassersatzung des Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau und
  • die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der Wasserwerke Zwickau GmbH sowie deren Preisblatt in seiner jeweils gültigen Fassung.

Genehmigungen werden nur erteilt, wenn alles anfallende Schmutzwasser in eine abflusslose Sammelgrube eingeleitet wird.

Anwendungsbereich

Abflusslose Sammelgruben dienen ausschließlich der Aufnahme und Speicherung von häuslichem Schmutzwasser. Gewerbliches Schmutzwasser (soweit es nach Menge und Beschaffenheit nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist), Drainagewasser, Niederschlagswasser und Jauche dürfen nicht eingeleitet werden. Weitere Infos dazu finden Sie in § 6 der Abwassersatzung des Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverbandes Zwickau/Werdau.

Hinweis: Es ist anzustreben, dass häusliches Schmutzwasser in die öffentliche Sammelkanalisation oder in eine private Kleinkläranlage eingeleitet wird. Sammelgruben ohne Abfluss dürfen erst zum Einsatz kommen, nachdem alle anderen Entsorgungsmöglichkeiten geprüft wurden. Auflagen und/oder Festlegungen der zuständigen unteren Wasserbehörde sind dabei zu berücksichtigen.

Bemessung und Entsorgung

Die Größe und damit das erforderliche Speichervolumen einer Sammelgrube sind abhängig von der Anzahl der angeschlossenen Personen und der durchschnittlichen jährlichen Bezugsmenge „Trinkwasser“.

Schwankungen bei der Schmutzwasserzuführung und evtl. zeitliche Verschiebungen bei der Entsorgung, z. B. bei winterlichen Witterungen, müssen zudem überbrückt werden können.

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen mit geringem Schmutzwasseranfall sind gesondert bei der Wasserwerke Zwickau GmbH zu beantragen.

Neben der Bedarfsentsorgung, die nicht häufiger als sechsmal pro Jahr erfolgen soll, ist eine jährliche Regelentsorgung durch ein von der Wasserwerke Zwickau GmbH beauftragtes Unternehmen zwingend durchzuführen.

Beispiel: In einer Wohneinheit mit zwei Personen und einem durchschnittlichen Wassergebrauch von 27 m³ pro Jahr und Person fallen etwa 150 l Schmutzwasser pro Tag an. Hieraus ergibt sich ein erforderliches Speichervolumen von ca. 9 m³ bei einer Schmutzwasserabfuhr alle 2 Monate. Reserven für Schwankungen sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Baugrundsätze und Standort

Es dürfen nur Produkte mit einer Bauartzulassung verwendet werden. Eine Neuerrichtung aus Mauerwerk ist unzulässig.

Die abflusslose Sammelgrube muss standsicher, dauerhaft wasserdicht und korrosionsbeständig sein. Sie muss weiterhin so errichtet werden, dass sie jederzeit überwacht, gewartet, geleert und instandgehalten werden kann.

Die bautechnischen Grundsätze und die Anforderungen an Bau und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben sind in den Normen DIN EN 1986 (Teil 100 - Neubau sowie Teil 30 - Betrieb) festgelegt.

Befindet sich das Grundstück, auf dem die abflusslose Sammelgrube errichtet werden soll, in einem Wasserschutzgebiet, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 55 Abs. 1 und 2 SächsWG erforderlich.

Der Standort der abflusslosen Sammelgrube muss so gewählt werden, dass das Entsorgungsfahrzeug diese gut und gefahrenfrei erreicht. Der Fahrweg muss eine Breite von mind. 3,3 m, eine Traglast von mind. 18,0 t sowie eine Durchfahrtshöhe von ca. 4,0 m aufweisen.

Die Entfernung zwischen der abflusslosen Sammelgrube und dem Stellplatz des Entsorgungsfahrzeuges sollte bei einer Saugschlauchlänge von 20 m erfolgen können, jedoch 50 m nicht überschreiten.

Die Entleerungsmöglichkeit von abflusslosen Sammelgruben auf Einzelgrundstücken, die nur mit einem speziellen Entsorgungsfahrzeugen angefahren werden können, ist vorab gesondert zu prüfen.

Dichtheit

Nach erfolgtem Einbau einer neuen abflusslosen Sammelgrube bzw. nach erfolgtem Umbau einer bestehenden Anlage auf eine abflusslose Sammelgrube ist die Dichtheit der Anlage nach DIN 1986 Teil 30 mittels einer Dichtheitsprüfung durch ein Fachunternehmen nachzuweisen. Das Ergebnis ist durch ein Protokoll zu dokumentieren und der Wasserwerke Zwickau GmbH im Original zu übergeben.

Dichtheitsprüfungen sind vor der Inbetriebnahme und danach wiederkehrend alle 10 Jahre, sofern die bauaufsichtliche Zulassung keinen kürzeren Abstand vorschreibt, durchführen zu lassen.

Ausstattung

Abflusslose Sammelgruben müssen mit

  • einer guten Be- und Entlüftung,
  • mindestens einer Entleerungs- und einer Reinigungsöffnung oberhalb des höchsten Wasserstandes (die Öffnungen dürfen nur vom Freien aus zugänglich sein) und
  • einer Überfüllsicherung (Aufstaumelder), die bei maximaler Füllung beim Nutzer einen sicht- und hörbaren Alarm auslöst,

ausgestattet sein.

Betrieb

Der Betrieb von abflusslosen Sammelgruben ist so einzurichten, dass Belästigungen und Gefährdungen von Personen und deren Umwelt ausgeschlossen sind. Dies gilt im Besonderen für die Entleerung der Gruben und den Abtransport des Schmutzwassers und des Fäkalschlammes. Abflusslose Sammelgruben dürfen weder in ihrem Bestand noch in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion beeinträchtigt werden. Für die Anlage ist ein Betriebsbuch zu führen, dass auf Verlangen vorzulegen ist. In diesem müssen die Anzahl der Entleerungen, die entleerte Menge sowie allgemeine Dokumentationen (z. B. Bauunterlagen, Dichtheitsprüfungen, Sichtprüfungen etc.) aufgeführt werden.

Anzeigepflicht

Die Abnahme der Anlage durch die Wasserwerke Zwickau GmbH ist verpflichtend.

Die Wasserwerke Zwickau GmbH ist vor Baubeginn über das Vorhaben zu unterrichten. Bitte nutzen Sie das Formular „Antrag zur Errichtung einer abflusslosen Sammelgrube”.​​​​​​​

Nach Prüfung des Antrages kann eine Zustimmung zur Errichtung erteilt werden.

Anschlusszwang

Die Zustimmung zum Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube kann in Zusammenhang mit einer Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang für die leitungsgebundene Entsorgung durch den Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau stehen. Diese Befreiung kann zeitlich befristet und/oder situationsbezogen/situationsbedingt ausgesprochen werden.


  • Hauptsitz
  • Wasserwerke Zwickau GmbH
    Erlmühlenstraße 15
    08066 Zwickau
  • Geprüft
  • TSM-geprüft
  • TSM-geprüft DWA TSM-geprüft DVGW