Die Wasserwerke Zwickau GmbH gibt in Erfüllung des § 16 Abs. 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, zuletzt geändert am 22.09.2021) ihren Abnehmern die verwendeten Zusatzstoffe für die Aufbereitung von Wasser zu Trinkwasser bekannt.
Der Einsatz der Aufbereitungsstoffe erfolgt auf der Grundlage des § 11 der Trinkwasserverordnung.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die Information „Bekanntgabe der Zusatzstoffe im Trinkwasser”. -> Link