Die Wasserwerke Zwickau GmbH gibt in Erfüllung des § 16 Abs. 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, zuletzt geändert am 03.01.2018) ihren Abnehmern die verwendeten Zusatzstoffe für die Aufbereitung von Wasser zu Trinkwasser bekannt.
Der Einsatz der Aufbereitungsstoffe erfolgt auf der Grundlage des § 11 der Trinkwasserverordnung.
Die Liste der Zusatzstoffe können Sie nachlesen, indem Sie auf das nebenstehende PDF-Dokument klicken.
Ihre Wasserwerke Zwickau